Urteil Erica Fritzsche Wasserfilter Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Erica Fritzsche
Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Erica Fritzsche – BFH vom 2.9.2020 – Az. C 421 Rd 5192/12
Der Gesellschafter Reinwald Eckhardt einer erst noch zu gründenden GmbH (Erica Fritzsche Wasserfilter Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Reinwald Eckhardt kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Erica Fritzsche Wasserfilter Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Reinwald Eckhardt im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 16.10.2014
Aktenzeichen: 2 190 VZ 7861/16
GmbHR 1965, 52921